Dienstag, 24. März 2009

Steuerstrafverfahren wegen 16 Cent

Sehr geehrter Herr ...,

ich habe gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass Sie Kaffee aus dem zollrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedsstaaten auf dem Versandwege für den Eigenbedarf bezogen und nicht / nicht rechtzeitig zur Versteuerung angemeldet haben.

Sachverhalt:

Nach bisherigen Erkenntnissen haben Sie am 28.02.2005 (Auktionsablauf) unter dem eBay-Namen "..." 0,072 kg Röstkaffee in Form von Kaffeepads zum Preis von 1,89 € über das Internetauktionshaus "e-bay" beim Verkäufer "online-bestell-shop_com" mit Sitz in den Niederlanden bestellt und anschließend per Versand erhalten.

Sie waren entsprechend den Bestimmungen des § 12 Abs. 1 und 2 KaffeeStG verpflichtet, für den aus einem anderen Mitgliedsstaat auf dem Versandwege bezogenen Kaffee sofort eine Steueranmeldung abzugeben und die Kaffeesteuer zu entrichten. Dieser Verpflichtung sind Sie nicht / nicht rechtzeitig nachgekommen.

Hier ist der ganze Irrsinn zu lesen....

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich hoffe er hat wenigstens geschmeckt.

 
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