Montag, 23. Februar 2009

Verantwortung der Bankiers: Persönliche Haftung?

Der Rechtsgelehrte und Experte für Corporate Governance, Prof. Dr. jur. Marcus Lutter, bezweifelt, dass deutsche Bankvorstände (und Aufsichts-/Verwaltungsräte) wirklich wussten, was sie da für Verträge (englisch, 400 Seiten) im Bereich der Subprime-Junk-Krise unterzeichneten.

(Exemplarisch sei auf die ehemalige KfW-Chefi
n Ingrid Matthäus-Maier verwiesen, die vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages erklärte, sie könne "doch keine 400 Seiten starken Erläuterungen zu heiklen Finanzmarktprodukten lesen". Zumal diese "auf Englisch verfasst gewesen seien".)

Prof. Dr. Marcus Lutter

Falls die Bankvorstände aber die möglichen Konsequenzen aus diesen hochkomplexen Verträgen gar nicht einschätzen konnten, so haben sie absichtlich oder grob fahrlässig gegen ihnen auferlegte kaufmännische Sorgfaltspflichten verstossen. (=> HGB § 347)

In solchen Fällen sieht das Gesetz eine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen vor.

Weiter stellt Lutter die Frage, ob bei solchen Verstößen, der Staat die Bankmanager überhaupt mit Rettungsschirm und Milliarden-Finanzspritzen unterstützen darf. Schützt er so doch die Privatvermögen der Banker auf Kosten Dritter (nämlich der Steuerzahler).

Sind die staatlichen Rettungspakete juristisch unzulässig?


mehr dazu hier:

Rheinischer Merkur: Ein Fall fürs Gericht


und hier:

Lutter, Marcus
"Bankenkrise und Organhaftung"
ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis
Heft 5/2009, Seiten 197–244
vom 30. Januar 2009

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Endlich kommt dieses Thema auf. Und vergeßt nicht die Politiker, die diesen Irrsinn jahrelang gefördert und mitgemacht haben.

 
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